
Der Kostenträger Ihrer Reha
Auch bei der Kostenübernahme gibt es Unterschiede, je nachdem, welcher Kostenträger bzw. Leistungsträger der Rehabilitation zugestimmt hat. Hier die wesentlichen Abweichungen:
Rentenversicherung
Sie genehmigt stationäre und ganztägig ambulante Behandlungen. Der Rehabilitand muss sich bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen mit 10 Euro pro Tag (für maximal 42 Tage) an den Kosten beteiligen.
Die Zuzahlung ist allerdings von der jeweiligen Einkommenssituation des Rehabilitanden abhängig. Es ist möglich, sich ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien zu lassen. Bei Fragen zur Kostenübernahme für eine Rehabilitationsmaßnahme und zur Zuzahlungspflicht bzw. zur Zuzahlungsbefreiung erteilt Ihnen die Rentenversicherung gerne Auskunft. Bei ganztägig ambulanten Behandlungen muss der Rehabilitand keine Zuzahlung leisten.
Gesetzliche Krankenkassen
Krankenkassen bewilligen ebenfalls stationäre und ganztägig ambulante Rehabilitationsmaßnahmen. In beiden Fällen fallen 10 Euro Zuzahlung pro Tag an. Auch hier gibt es die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung um unzumutbare finanzielle Belastungen des Rehabilitanden zu vermeiden. Ihre Krankenkasse erteilt Ihnen hierüber gerne Auskunft.
Gesetzliche Unfallversicherung
Bei Rehabilitationsleistungen, die durch die Gesetzliche Unfallversicherung erbracht werden, besteht in der Regel keine Zuzahlungspflicht.
Private Krankenversicherung/Beihilfe
Bitte kontaktieren Sie Ihre Private Krankenversicherung und/oder Ihre zuständige Beihilfestelle bezüglich einer möglichen Kostenübernahme für eine Behandlung in unserer Klinik. Gerne beraten wir Sie, welcher mögliche Eigenanteil dabei auf Sie zukommt.
Haben Sie Fragen?
Sehr gerne stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 14.00 Uhr unter 06343 942-0 oder schreiben Sie uns an info@parkklinik-bad-bergzabern.de
Informationen die Sie bei der Vorbereitung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme in unserer Klinik unterstützen.