Die ParkKlinik Bad Bergzabern ist eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung nach § 40.2 SGB V und § 9- § 15 SGBVI.
Mit den gesetzlichen Krankenkassen besteht ein Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V.
Beihilfefähigkeit gemäß § 4 Abs.1 BVO oder im Sinne von § 8 BVO sowie § 6 Abs.2 BVO ist gewährleistet.
Privatversicherte sollten vor Antragstellung bei Ihrer Krankenversicherung eine Kostenklärung mit der ParkKlinik herbeiführen.
Einzelheiten erfahren Sie bei unserem Aufnahmesekretariat
Telefon: (0 63 43) 94 20
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