Die ParkKlinik Bad Bergzabern ist eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung nach § 40.2 SGB V und § 9- § 15 SGBVI.

Mit den gesetzlichen Krankenkassen besteht ein Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V.

Beihilfefähigkeit gemäß § 4 Abs.1 BVO oder im Sinne von § 8 BVO sowie § 6 Abs.2 BVO ist gewährleistet.

Privatversicherte sollten vor Antragstellung bei Ihrer Krankenversicherung eine Kostenklärung mit der ParkKlinik herbeiführen.

Einzelheiten erfahren Sie bei unserem Aufnahmesekretariat
Telefon: (0 63 43) 94 20

 

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